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Behandlungsablauf

Nach der Untersuchung durch den Zahnarzt ist die Anfertigung von Röntgenbildern zur Beurteilung des vorhandenen Knochenangebotes unbedingt notwendig. Auch sollten Modelle der Kiefer angefertigt werden. Wenn sich herausstellt, dass eine Operation von zahnärztlich-chirurgischer und allgemeinmedizinischer Seite möglich ist, muss zunächst die Kostenfrage geklärt werden, da das Einbringen von dentalen Implantaten und die prothetische Versorgung zwar von den gesetzlichen Krankenkassen im gleichen Rahmen wie eine Brücke oder Prothese bezuschusst wird, aber für den Patienten ein Eigenanteil verbleibt.
Wenn dieser Punkt geklärt ist, folgt die eigentliche Operation. Diese wird als ambulanter Eingriff in Lokalanästhesie durchgeführt, bei größeren Behandlungen ist auch eine Vollnarkose möglich. Nach dem Eingriff sollte das Implantat unter der wieder verschlossenen Schleimhaut einheilen. Die Einheilphase sollte mindestens 6 Wochen betragen, kann sich aber bei der Notwendigkeit des Knochenaufbaus verlängern.

In bestimmten Fällen kann auch eine Sofortversorgung erfolgen, d. h. das Implantat wird sofort mit einer provisorischen Krone versorgt. Dadurch vergrößert sich aber das Risiko des Implantatverlustes.
Nach der Einheilung ist dann eine sogenannte Freilegung der Implantatköpfe erforderlich. Dieser kleine Eingriff findet immer in Lokalanästhesie statt und schließt normalerweise den chirurgischen Teil der Behandlung ab, wenn keine weitere Operation zur Verbesserung der Schleimhautsituation im Implantatgebiet nötig wird.
Nun folgt die prothetische Versorgung. Diese dauert je nach Situation zwischen zwei und sechs Wochen. Nach Fertigstellung der Arbeit ist jedes halbe Jahr eine Kontrolle und Reinigung der Implantate, die sogenannte professionelle Zahnreinigung erforderlich, was für einen Langzeiterfolg unbedingt notwendig ist. Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.


Operation

In örtlicher Betäubung oder Allgemeinnarkose wird das Zahnfleisch im umgebenden Bereich abgeklappt und der Knochen freigelegt. Es folgt das Bohren des Implantatlagers im Kochen mit speziellen Bohrern aufsteigender Stärke. Da die Implantate in der Regel selbstschneidend sind können diese schraubenförmigen Titankörper eingedreht werden. Bei hartem Knochen, in der Regel im Unterkiefer wird mit einem Gewindeschneider ein Gewinde vorgeschnitten. Das Implantat muß nun sicher und fest im Knochen verankert sein. Dann wird die Schleimhaut über und um das Implantat vernäht. Frühestens nach 7 Tagen können die Fäden gezogen werden. Direkt nach der Operation ist eine Röntgenkontrolle nötig. Sollte nicht genügend Knochen vorhanden sein, kann ein Knochenaufbau notwendig werden. (Siehe Knochenaufbau)


Vorbohren für das Implantat

Eindrehen des Implantates

Röntgenbild mit Implantat

Sehen Sie dazu auch folgendes Video:

Erfolg und Misserfolg

Nach der Einheilphase stellt sich heraus, ob das Implantat ordnungsgemäß knöchern umbaut wurde. Eine bindegewebige Umscheidung im Kochen und die daraus folgende Lockerung oder gar eine Entzündung sind als Misserfolg anzusehen, dieses Implantat muss entfernt werden. Im Normalfall kommt es aber zu einer stabilen knöchernen Einheilung, der sogenannten Osseointegration.

Folgen und Risiken

Nach einer Implantatoperation kommt es häufig zu einer Schwellung. Das ist zwar hinderlich aber harmlos. Durch kräftiges Kühlen des OP-Gebietes und durch abschwellende Medikamente geht die Schwellung rasch zurück.

Eine weitere Begleiterscheinung kann eine Verfärbung des OP-Gebietes durch einen Bluterguss sein. Ein zunächst blauer Fleck wird allmählich grünlich, dann gelb und verblasst schließlich.
Schmerzen sind relativ gering und können leicht durch normale Schmerzmittel beherrscht werden. Bitte kein Aspirin nehmen wegen der Gefahr einer Nachblutung auf Grund der blutverdünnenden Eigenschaft dieses Schmerzmittels.

Eine Infektion kann auch eintreten und zeigt sich durch stärker werden der Schmerzen und /oder schlechtem Geruch oder Geschmack im OP-Gebiet.

Durch Drücken, Quetschen oder gar Durchtrennen des Unterkiefernerves mit Namen nervus alveolaris inferior, kann es zum Taubheitsgefühls in der Unterlippe kommen. Dieser Nerv ist ein reiner Gefühlsnerv und kein Bewegungsnerv. Das befürchtete Herunterhängen der Unterlippe wie z.B. bei einer Gesichtsnervverletzung - Facialislähmung ist nicht zu befürchten.

Selbstverständlich besteht auch das Risiko einer Abstoßung, Nichteinheilung oder nicht knöchernen Umfassung des Implantates.